Was dürfen Tierfotografen?
In der aktuellen NaturFoto (02/07) ist ein Artikel über Schleiereulenfotografie. Darin berichtet die Autorin Erika Heintges, wie der Fotograf, Helmut Heintges, zu seinen spektakulären Aufnahmen kommt - unter anderem, indem er lebende Mäuse als Köder verwendet. Meines Erachtens handelt es sich dabei um einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Darin heißt es:
Es ist verboten (…) ein Tier auf ein anderes Tier zu hetzen, soweit dies nicht die Grundsätze weidgerechter Jagdausübung erfordern. (§3, Absatz 8 )
Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. (§4)
Auch die Gesellschaft Deutscher Tierfotografen (GDT) bezieht in ihrer Satzung (§3, Absatz 2) eindeutig Stellung:
Für die Mitglieder der GDT hat die Achtung vor dem Leben bei der fotografischen Arbeit Vorrang.
Ungeachtet gesetzlicher Vorschriften halte ich die unkommentierte Veröffentlichung solcher Artikel für bedenklich, da damit Leser zur Nachahmung angeregt werden. Mein Erachtens ist es indiskutabel, den Tod eines Tieres - egal, ob Maus, Frosch oder Käfer - bewusst herbeizuführen, nur um ein spektakuläres Foto zu erhalten.